Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich
    1. Für alle Verträge zwischen der handelsgeist. GmbH (nachfolgend „handelsgeist.“ genannt) und Kunden gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehenden oder ergänzenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen.
    2. Änderungen der AGB werden vor ihrem Wirksamwerden durch handelsgeist. veröffentlicht sowie dem Kunden in einer Mitteilung in Textform per E-Mail im Einzelnen zur Kenntnis gebracht und treten, soweit nicht ausdrücklich ein späterer Zeitpunkt bestimmt ist, einen Monat nach dieser Mitteilung in Kraft. Die Änderungen gelten als vom Kunden genehmigt, sofern der Kunde nicht binnen eines Monats seit Zugang der Änderungsmitteilung in Textform per E-Mail Widerspruch gegen die Änderungen der AGB erhebt. handelsgeist wird den Kunden über sein Widerspruchsrecht und die damit verbundenen Rechtsfolgen in der Änderungsmitteilung informieren.
    3. Soweit eine Änderung der AGB aufgrund von nach Vertragsschluss entstehenden Regelungslücken, welche handelsgeist. nicht zu vertreten hat, für die weitere Vertragsdurchführung erforderlich ist, insbesondere infolge einer Änderung gesetzlicher Vorschriften oder der Rechtsprechung, wird eine solche Änderung der AGB auch ohne Zustimmung des Kunden wirksam und es besteht insoweit kein Widerspruchsrecht.

  2. Vertragsschluss
    1. Angebote von handelsgeist. sind freibleibend und unverbindlich, soweit dem Angebot keine abweichenden Angaben zu entnehmen sind.
    2. Die Bestellung des Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist handelsgeist. berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach seinem Zugang bei handelsgeist. durch Auftragsbestätigung anzunehmen.

  3. Leistungserbringung
    1. Art und Umfang der vertraglichen Leistungen können durch gesetzliche Vorgaben sowie Entscheidungen öffentlich-rechtlicher Behörden (z.B. Gerichte) beeinflusst werden. Zur Umsetzung solcher gesetzlichen Vorgaben oder behördlicher Entscheidungen ist handelsgeist. berechtigt, die Vertragsleistungen dementsprechend zu ändern.
    2. ist zudem berechtigt, Änderungen an den vertraglichen Leistungen vorzunehmen, die
      1. unerheblich sind;
      2. handelsüblich sind; oder
      3. die der technischen Weiterentwicklung in der Branche entsprechen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. handelsgeist. wird den Kunden über Änderungen gemäß Ziffer 3.2.3 der vertraglichen Leistungen rechtzeitig im Voraus informieren.
    3. darf die Vertragsleistungen ganz oder teilweise auch durch Dritte erbringen lassen.

  4. Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und Zurückbehaltung
    1. Alle Preise von handelsgeist. verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
    2. Bei einer Abrechnung nach Zeitaufwand ist handelsgeist berechtigt, monatlich abzurechnen. Die erfassten Zeiten werden jeweils auf volle 6 Minuten aufgerundet. handelsgeist. wird Aufzeichnungen über die geleistete Arbeitszeit führen und mit den Rechnungen zur Verfügung stellen.
    3. Rechnungen sind innerhalb von zwei Wochen nach Zugang, ohne Abzug, zur Zahlung fällig. Mit Verzugseintritt schuldet der Kunde Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. handelsgeist. behält sich die Geltendmachung eines weiteren Schadens vor.
    4. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder eine Zurückhaltung ausüben. Wegen Mängeln kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten und nur wenn der Mangel zweifelsfrei vorliegt.

  5. Mitwirkungspflichten des Kunden
    1. Der Kunde hat die Leistungen von handelsgeist. durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird insbesondere handelsgeist. die dafür erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.
    2. Der Kunde benennt einen Ansprechpartner sowie einen Stellvertreter als feste Bezugspersonen für alle die Zusammenarbeit betreffenden Angelegenheiten. Sie sind in die Lage zu versetzen, alle die Zusammenarbeit betreffenden Entscheidungen entweder selbst zu treffen oder zeitnah herbeizuführen. Der Kunde stellt darüber hinaus diejenigen Mitarbeiter zur Verfügung, deren spezielle Kenntnisse zur Verwirklichung der Zusammenarbeit jeweils notwendig sind.
    3. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann handelsgeist. aus diesem Grunde die vertraglichen Leistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der etwaig vereinbarten Zeit erbringen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen.

  6. Laufzeit und Kündigung
    1. Projektebezogene Verträge enden mit Abschluss des Projekts, ohne das es einer Kündigung bedarf.
    2. Wird zwischen dem Kunden und handelsgeist. ein Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, hat dieser eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren. Anschließend verlängert er sich automatisch für jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Festlaufzeit oder eines Verlängerungszeitraums gekündigt wird.
    3. Der Vertrag kann darüber hinaus von jeder Partei ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden.
    4. Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen.

  7. Haftung
    1. haftet unbeschränkt
      1. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
      2. für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,
      3. nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
      4. im Umfang einer von handelsgeist übernommenen Garantie.
    2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung von handelsgeist. der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäftes vorhersehbar und typisch ist.
    3. Eine weitergehende Haftung von handelsgeist. besteht nicht.
    4. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von handelsgeist.

  8. Geheimhaltung
    1. Die Parteien vereinbaren, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung besteht für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Beendigung des Vertrags fort.
    2. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
      1. die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
      2. die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
      3. die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
    3. Die Parteien werden nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrags entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.

  9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
    1. Für alle Verträge zwischen handelsgeist. und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
    2. Ist der Kunde Kaufmann i. S. d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand – für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Sitz von handelsgeist. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer i. S. v. § 14 BGB ist. handelsgeist. ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
    3. Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame zu finden, die dem wirtschaftlichen Bedeutungsgehalt der unwirksamen Bestimmung am ehesten nahekommt.